Ich darf mal einen dezenten Versuch starten, zumindest hier im Forum des ClubE31 e. V. die Gemüter etwas zu besänftigen und wieder zu dem primären Interesse, des E31 zurückzukommen.
Ich entnehme diesem Thread weiterhin das persönliche Interesse eines (oder auch mehreren) Usern in den Genuß eines Alpina-Emblem zu kommen, und sei es auch nur ein kostengünstigerer Nachbau.
Die Geschmacksfrage dazu steht bekanntermaßen außer Frage.
Inwieweit hier gegen Markenschutz verstoßen wird, sollte von einem Rechtsgelehrten beantwortet werden, der - und hier würde ich persönlich auch großen Wert drauf legen - diese Einstellung notfalls auch vor Gericht vertritt und die entsprechenden Folgen trägt.
Es ist selbst unter Anwälten und Richtern keine eindeutigen Ergebnisse zu erkennen, nicht umsonst erfreuen sich Anwaltskanzleien, die sich vornehmlich mit Abmahnungen diesbezüglich beschäftigen, zumindest finanziell gesehen, größter Beliebtheit.
Ich würde den "Markenschutz-Interessierten" empfehlen, diese Frage, und deren Endlosigkeit ist leider absehbar, doch an anderer Stelle weiter zu diskutieren.
Wer die "Kristall-Google" bemüht, der kommt auch ganz schnell an die richtige Stelle.
Zumindest meine Suche brachte bereits ein Ergebnis, welches weiteren Zündstoff liefern könnte:
www.dr-abmahnung.de/markenrecht-abmahnun...stein-partner-alpina :grinsen1:
Ansonsten freuen wir uns doch gemeinsam auf die kommende Saison, die wieder spannende Treffen und interessante Stammtische liefern wird.
Und bis dahin muss das eigene Schmuckstück natürlich technisch und optisch wieder auf der Höhe sein.