Hallo
im Zusammenhang: juristischer Hintergrund: (alle RA, bitte korrigiert mich ggf. , ich bin kein Jurist, und habe das nur so aus Interesse an solchen Themen und Resten aus meinem Wirtsch-/Recht-ABI so in Erinnerung:)
soweit ich weiß, sind Kinder unter 7 nicht geschäftsfähig, und auch nicht straffähig. d.h 'Schuld im rechtlichlinen Sinne' können sie daher nicht werden.
Bei den Eltern gilt natürlich eine Aufsichtspflicht, nur deren fahrlässige oder gar grob fahrlässige Unterlassung hat ggf. eine Haftung, oder sogar nur eine Schuld zufolge. (nach §823 BGB gilt ein Schadensersatzanspruch nur bei Erfüllung aller Kriterien, die dort stehen,
zzgl. der nicht explizit genannten Kausalität, also daß der Schaden auch genau dadurch entstanden ist.)
insofern dürfte es, schon rein rechtlich (mal unabhängig von der schon zuvor beschrieben Situation, wie man das erreichen wollte [Personalien, Zeugen usw]) sehr schwer sein, mit Schadensersatz Erfolg zu haben.
Hinzukommt, daß ich schon des öfteren gelesen habe, das 'Kindergeräusch' grundsätzlich nicht so ohne weiteres zu verbieten ist UND (!) daß oft genug von Erwachsenen erwartet wird, daß sie mit unberechenbaren oder unvernünftigem Verhalten zu rechnen haben.
Ich habe selber zwei sehr aufgeweckte 5 und 8 jährige Töchter, die auch sehr große Freiräume haben, und die diese auch nutzen. Allerdings kennen, die Ihre Grenzen sehr genau, und diese muß man auch konsequent ziehen und durchsetzen.
Für Eltern, die hier eine offensichtliche Störung anderer Gäste nicht unterbinden, habe ich allerdings kein Verständnis und spreche diese ggf. klar an, bevor die Kinder mir gegen meinen Tisch rennen, oder anderes passiert.
Da wird man gelegtlich mal komisch angekuckt, aber geholfen hat es bislang fast immer.
@ Guido, das hilt Dir zwar nicht, aber ich bin jetzt gespannt, ob meine 'Rechtsmeinung' dazu stimmt.... (RA's aus der Deckung !!)