19.11.2005
Der Bauantrag ist gestellt. Es gibt zwar noch Unstimmigkeiten bzgl. der Außenwände und der Dachhöhe was die Maße und den Versatz angeht, so daß da beim Hersteller nochmal nachgehakt werden muß, aber egal, wird dann nachgenehmigt. Ich will jetzt endlich die Bodenplatte gießen können!
22.11.2005
Es sind keine Grenzsteine zu finden. Laut Katasteramt ist das Grundstück das letzte Mal irgendwann im vorletzten Jahrhundert vermessen worden. Na toll. Vielleicht hat die Stadt ja durch das häufige Ausbaggern des Vorflutgrabens die Steine irgendwann mal mit entsorgt. Sollten die mein Grundstück weggebaggert haben, weiß ich, an wen ich die Rechnung für die Neuvermessung und Wiederaufschüttung schicke...
25.11.2005
Noch immer keine Infos vom Garagenhersteller. Scheinbar haben die noch nie mehr als Doppelgaragen gebaut. Na, wenigstens geben sie 25 Jahre Garantie.
30.11.2005
Der Bauantrag wurde abgelehnt, obwohl im Voraus alles haarklein besprochen wurde. Dämlicher Beamtenstaat! Die Ablehnung hat zwei Gründe:
1) Der Versatz in den Garagen ist nicht erlaubt.
2) Da der eine Teil des Gebäudes >100m^2 groß ist, erlauben die Brandschutzvorschriften dies nicht.
Lösung Punkt 1: Ich setze jetzt alle Garagen auf die Grenze. Tut mir ja auch leid für die Nachbarn, aber es geht nicht anders. Gibt dann halt keine Hecke dahinter. Soll niemand sagen, ich hätte es nicht versucht.
Lösung Punkt 2: Im Anschluß an die 'Doppelgarage' ziehe ich halt noch eine Wand ein. Leider sind dann nur fünf Garagen ohne Trennwand, aber mein Gott. Es kostet mich wenigstens nichts extra - bis auf die erneute Baugenehmigung.
Wenigstens hat sich damit auch das Problem des Garagenherstellers mit dem 50cm-Versatz erledigt, und gut, daß ich vorbehaltlich Baugenehmigung bestellt habe.
...Mike
Edit: Die Flächengrenze für die Brandschutzvorschriften ist 100m^
^2, und nicht 150, wie ich vorher geschrieben hatte. Der Garagenkomplex hat insgesamt eine Fläche von knapp 150m^2