Ich kenne einige, die bei der Prüfung keinen langsamen Slalom gefahren haben.
Es sind 8 Grundfahrübungen auszubilden:
1. Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit
2. Stop an Go
3. Kreisfahrt (4,5 m Halbmesser)
4. Abbremsen aus ca. 50 km/h mit höchstmöglicher Verzögerung
5. Langer Slalom mit ca. 30 km/h ( 3 x 9, anschließend 2 x 7 m)
6. Slalom mit ca. 30 km/h (4 x 7 m)
7. Ausweichen nach Abbremsen
8. Ausweichen ohne Abbremsen
Ein Prüfer muss nicht alle Grundfahrübungen abfragen.
Es obliegt seiner Entscheidung, welche er vom Prüfling abverlangt.
Meine Erfahrungen:
Wenn ein Prüfer erkennt, dass der Prüfling das Fahrzeug im Strassenverkehr beherrscht, sind das Abverlangen der Grundfahrübungen nur noch notwendig, um die Zeit zu füllen.
So bescheuert das klinkt, aber laut Rechtssprechung hat ein Prüfling Anspruch auf die volle Zeit der Prüfungsfahrt.
Er hat sie ja schließlich auch bezahlt.
Nur bei der Erkenntnis des Prüfers, dass kein Bestehen mehr möglich ist (z. B. nach 10min Stopschild missachtet),
darf der Prüfer vor der Zeit abbrechen (muss er aber nicht, wenn er eine Chance des Bestehens einräumt).
Wir deutschen sind schon ein gründliches Volk.