Genau darüber streiten sich immer die ,welche der Meinung sind ihr Fahrzeug sei Original.
Wenn man wirklich wissen will ,wann ist Original und wann nicht,dann sollte man sich einmal die Bewertungskriterien der Classic-Data anschauen.
Bei Blue e31 steht es unter Note 1 im Text. Allerdings hat er unter Note 2 vergessen zu erwähnen ,Ausnahme:Wenn es die StVZO verlangt!
Jetzt kommt aber noch ein Hasenfuß:
Wenn man z.b.ein 30 Jahre altes Auto mit einem H-Kennzeichen versehen will,muss man zum TÜV oder Dekra oder sonst zu einem Klu Klux Clan , die entscheiden wann ein Auto Original ist und wann nicht! Und die Knaller,die eine Entscheidung treffen
sind sowas von bescheuert,das es schon weh tut.
Mein Nachbar besitzt einen Austin Healey 3000 .
Gemäß StVZO musste er die Rücklichter für Bremslicht ,Blinker und Licht,als dieses Auto aus den USA importiert hat, dahin gehend für deutsche Verhältnisse ändern.Da es keine Deutschland- Rücklichter für dieses Auto gab, wurden soviel ich weiß Rücklichter vom Renault R4 hinten verbaut und der Kabelbaum auch dahin gehend geändert,damit er eine 3Fach Beleuchtung hatte.(Für den Ami-Markt genügte eine 2 Fadenbirne ,wenn das Licht an war und man bremste, musste bei zusätzlich eingeschalteten Blinker nur zu erkennen sein das er abbiegt und man hat kurzer Hand dann das Bremslicht auf der Abbiegenden Seite Intervall geschaltet). Diese fielen gar nicht auf,weil sie zur Kotflügelform sehr gut passten.Damit hat er dann die Zulassung bekommen!
Als es dann darum ging das H-Kennzeichen zu bekommen,fing der Ärger typisch deutsch an. Die Lampen sind nicht Original,bla bla,bla bla.Ja was soll ich sagen,er hat die alten Originalen dran gemacht und schon ging der ärger wieder los.Mit den Rückleuchten gibt es keinen TÜV...... :bash:
Ich weiß nicht wie lange und wie viel Geld ihm dieser Scheiß gekostet hat,aber hier wird in punkto Originalität sehr viel Schindluder getrieben.
Daher meine Meinung,man sollte diesen Originalitätswahn nicht übertreiben!

Peter