Natürlich fällt das den wenigsten auf.
Selbst der TÜV ist nicht allwissend, obwohl der das anhand einer Lichtmessung merken müsste.
Trotzdem erfolgt der Umbau auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Rechtlich gesehen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, sofern nach dem Umbau keine Abnahme durch den TÜV bzw. LTU (Licht-technische Institut) erfolgt.
Und ein Unfallgegner freut sich immer, wenn er den entsprechenden Tip dazu liefern kann.
Die eigene Versicherung wirds dem Tip-Geber danken, da der eigene Versicherungsnehmer möglicherweise in Regress genommen werden kann.
Ich will hier keinesfalls schwarzmalen (tschuldigung Tommy, ist nix gegen Dich

).
Hier sollte es vorzugsweise darum gehen, mit welchen technischen Aufwendungen und Kosten solch ein Umbau verbunden ist.
Aber der rechtliche Hinweis sollte auch hier nicht fehlen.