Die Höhe der Scheinwerfer könnten beim 5er gerade so passen.
In der Tat gibt es eine Mindesthöhe für Scheinwerfer für den Hersteller.
Wenn mich nicht alles täuscht liegt diese bei mindestens 50cm (unterste Lichtaustrittshöhe).
Weiterhin meine ich zu wissen, dass der E31 diese Höhe mit seinen Lichtbändern unterschreitet, daher MUSSTEN Klappscheinwerfer nachentwickelt werden.
Für Umbauer gilt diese Vorschrift nicht und kann vom TÜV somit eingetragen werden.
Selber mit Zulassung in meiner Jugend gefahren:
Wobei das Bild nur als Demo des Fahrzeugtyps für die Scheinwerfer gelten soll.
Der Rest vom Fahrzeug fällt wieder unter die berühmte Geschmacksfrage.