Der Tipp von Max ist gut.
Jemanden bei einem Unfall zu verletzen hat nicht zwangsläufig mit fahrlässiger Körperverletzung zu tun.
Unabhängig davon, hat der unschuldig Verunfallte Anspruch auf Schmerzensgeld gegen seinen Unfallgegener.
Aus eigener und gelebter Erfahrung kann ich sagen, dass die Schmerzen sich oft erst einen Tag später einstellen.
Ein Halswirbelschleudertrauma ensteht fast zwangsläufig bei Auffahrunfällen und ist nur schwer nachzuweisen.
In der Regel je nach Richter und Schwere gibt es hierfür zwischen €500 und €1000.
Meist ist es aber in zumindest in meinen Fällen nicht zur Verhandlung gekommen. Die Versicherungen zahlen bei eindeutiger Lage auch ohne Verfahren.
Also, solltest du Schmerzen nachträglich bekommen haben ist das völlig normal. Geh erst zum Unfallarzt, dann zum Rechtsanwalt. Sind beides Halsabschneider, aber für solche Sachen genau die Richtigen.
Ansonsten, schade um dein Auto aber Blech läßt sich leicht wieder richten. Schwere Verletzungen nicht immer.

Micha