Hallo zusammen,
das mal zum Thema "Kilometerstände verändern" und was dahingehenst "erlaubt" ist .............:
Text kopiert von ADAC.de
Das Herstellen, Verkaufen, Besitzen und Benutzen von Geräten und Software zur Tacho-Manipulation ist seit 17. August 2005 gesetzlich verboten und wird mit bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet. Das Straßenverkehrsgesetz wurde hierzu durch den Paragraphen 22 b ergänzt:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt oder sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.“
Noch Fragen?
Gruß aus Werne
Guido