Es ist wirklich unglaublich zu welchen Gewalttaten es im Rahmen von Kauf/Verkauf von PKW aktuell kommt. :mad:
Zu o. g. Fall möchte ich nur einen Punkt anmerken: Als Händler ist er verpflichtet, sich vor Fahrtbeginn einen gültigen Führerschein zeigen zu lassen. Ich habe selbst früher (mein Gott, ist das schon wieder lange her

) im KFZ-Verkauf gearbeitet. Eine der ersten Regeln war immer Ausweis als Pfand vor Probefahrt und Führerschein vorlegen. Ausweis blieb immer! im Autohaus zurück. Damit kann man zwar Porfi-Verbrecher nicht abhalten (falsche Papiere), aber alle anderen überlegen's sich schon zweimal. Als potentieller Käufer von Privat hat man allerdings wirklich keine großartigen Möglichkeiten, sich gegen verbrecherische "Verkäufer" zu schützen, außer angekündigt ohne Geld zu kommen. Das birgt dann halt wieder andere Haken.
Gruß
Rainer