Ja, TiSi,
so ist halt der Deutsche Gesetzgeber.
Winterreifenpflicht gilt ab letzter Woche für alle Kraftfahrzeuge. " 2 Abs. 3a StVO. Und was ein "Kraftfahrzeug" ist, definiert sich nach der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) und dort sind in § 2 als Kraftfahrzeuge definiert:
nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden
Also auch ein Motorrad, ja selbst ein Mofa.
Tja, ein Jurist im Hause ersetzt den Fernsehmoderator.

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PS.: Die Gesetzesänderung ist genauso bescheuert wie die alte. Denn es gibt nirgends eine Definition, wann Schnee- oder Reifglätte herrscht. Da wird sich die Rechtsprechung wieder einen abbrechen müssen, wie z.B.
"eine Straße ist dann nass, wenn sie über und über mit Regentrofen bedeckt ist." (vgl. Geschwindigkeitsbeschränkung bei Nässe)